Führerscheinfreier Yachtcharter mit Charterschein

mit Charterschein/Charterbescheinigung führerscheinfrei auf Müritz und Mecklenburgischer Seenplatte

 

Welche Bedingungen gelten für die Führerscheinfreiheit?

Damit ein Hausboot ohne Bootsführerschein gefahren werden kann, wird vom Vercharterer eine Charterbescheinigung (oft auch "Charterschein" genannt) ausgestellt. Dafür müssen die Motorboote und der Chartergast folgende Bedingungen erfüllen:

  • das Boot:
    • weniger als 15 Meter lang
    • Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h
    • für max. 12 Personen zugelassen
    • gültige Haftpflichtversicherung

  • Charterbescheinigung vom Bootsvermieter:

Für einige der besonders aus gewiesenen Gewässer gelten weitere Sicherheitsvorschriften, etwa der Schwimmwestenzwang und ein Fahrverbot ab Windstärke 4.

Für die Charterbescheinigung erhebt das Charterunternehmen in der Regel eine Gebühr (ca. 80,00 Euro).

Wer auf der Müritz und Mecklenburgischen Seenplatte ein Boot mit weniger als 15 m Länge mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) führen will, muss den Sportbootführerschein-Binnen besitzen.
Boote mit weniger als 15 m Länge und weniger als 3,68 kW (5 PS) Motorleistung sind führerscheinfrei (weder Bootsführerschein noch Charterbescheinigung nötig).