Welche Bedingungen gelten für die Führerscheinfreiheit?
Damit ein Hausboot ohne Bootsführerschein
gefahren werden kann, wird vom Vercharterer eine Charterbescheinigung
(oft auch "Charterschein" genannt) ausgestellt. Dafür
müssen die Motorboote
und der Chartergast folgende Bedingungen erfüllen:
- das Boot:
- weniger als 15 Meter lang
- Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h
- für max. 12 Personen zugelassen
- gültige Haftpflichtversicherung
- Charterbescheinigung vom Bootsvermieter:
Für einige der besonders aus gewiesenen Gewässer gelten
weitere Sicherheitsvorschriften, etwa der Schwimmwestenzwang und
ein Fahrverbot ab Windstärke 4.
Für die Charterbescheinigung erhebt das Charterunternehmen
in der Regel eine Gebühr (ca. 80,00 Euro).
Wer auf der Müritz
und Mecklenburgischen Seenplatte ein Boot mit weniger als 15 m Länge
mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) führen
will, muss den Sportbootführerschein-Binnen besitzen.
Boote mit weniger als 15 m Länge und weniger als 3,68 kW (5
PS) Motorleistung sind führerscheinfrei
(weder Bootsführerschein noch Charterbescheinigung nötig).
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